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AGB

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern (Kunden und Lieferanten).

1.2 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote ohne Benennung einer Bindungsfrist sind stets unverbindlich und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.

2.2 Verträge kommen bei unseren unverbindlichen Angeboten erst durch die Bestellung des Kunden und unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung unserer Leistung zustande.

3. Preise

3.1 Es gelten unsere zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preislisten.

3.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

3.3 Bei Verträgen mit einer vereinbarten oder voraussichtlichen Liefer- und Leistungszeit von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss und bei Wartungsverträgen ist es uns vorbehalten, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostenentwicklung zu erhöhen; umgekehrt hat der Kunde als Verbraucher das Recht, Ermäßigung des Kaufpreises entsprechend der Kostenentwicklung zu verlangen. Macht eine Erhöhung des Entgelts mehr als die Erhöhung des Verbraucherpreisindexes seit Vertragsabschluss aus, ist der Kunde als Verbraucher berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen seit Mitteilung der Erhöhung schriftlich oder mindestens in Textform mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 Bis zu einem Nettobetragspreis von 154,70 € berechnen wir eine zusätzliche Versandkostenpauschale von 7,15 € einschließlich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

4. Lieferzeit, Teillieferungen

4.1 Soweit Lieferfristen oder –termine nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Lieferfristen oder –termine nur als unverbindliche Angabe einer voraussichtlichen Lieferzeit zu verstehen.

4.2 Lieferfristen oder –termine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung oder unserer schriftlichen Bestätigung.

4.3 Kommen wir bei Überschreitung einer verbindlichen Lieferfrist oder eines verbindlichen Liefertermins in Lieferverzug, ohne dass wir den Verzug im Sinne grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hätten und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, so hat er das Recht, unter Ausschluss weiterer Ansprüche für jeden vollendeten Monat der verspäteten Lieferung 1 % der Nettoauftragssumme als Verzögerungsentschädigung zu beanspruchen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Nettoauftragssumme, es sei denn, dass wir nachweisen, dass dem Kunde infolge des Lieferverzuges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Verzögert sich die Lieferung auf Grund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung ab dem Tag der schriftlich mitgeteilten Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden sind wir verpflichtet, die Versicherungen für den Vertragsgegenstand zu bewirken, die der Kunde verlangt. Wir sind berechtigt, Einlagerungskosten von pauschal 1 % des Vertragspreises je angefangenen Monat der Einlagerung in Rechnung zu stellen, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird unsere Vertragsleistung während des Annahmeverzuges des Kunden oder durch Verschulden des Kunden unmöglich, so bleibt der Kunde zur Gegenleistung verpflichtet.

4.5 Wir sind jederzeit zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, sie sind für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar. Wir sind auch berechtigt, für Teilleistungen den entsprechenden Vergütungsanteil sofort zu verlangen.

5. Höhere Gewalt

5.1 Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragspflichten beider Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht oder nur unzumutbaren Bedingungen besteht.

5.2 Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 3 Monaten, so sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise, d.h. hinsichtlich des von höherer Gewalt betroffenen Leistungsumfanges, zurückzutreten; der Rückzug vom ganzen Vertrag setzt voraus, dass die Teilleistung für unseren Vertragspartner ohne wirtschaftliches Interesse ist.

5.3 Schadensersatzansprüche sind in den Fällen höherer Gewalt beiderseits ausgeschlossen.

6. Zahlung

6.1 Unsere fälligen Forderungen sind sofort mit Zugang unserer Rechnung ohne Abzug zahlbar.

6.2 Schecks und Wechsel werden als Zahlungsmittel nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen; die mit der Einlösung verbundenen Kosten trägt der Kunde. Gutschriften über Schecks und Wechsel stehen unter dem Vorbehalt der Einlösung. Wertstellungen erfolgen erst an dem Tag, an dem wir über den Gegenwert vorbehaltlos verfügen können.

6.3 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten und die für den Forderungseinzug notwendigen Daten einschließlich der persönlichen Daten des Kunden weiterzugeben.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.

8.2 Der Kunde darf über unsere Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

8.4 Wir sind zum Vertragsrücktritt und zur Rücknahme von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware berechtigt, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Vertragspflicht, insbesondere mit der Zahlung des Preises, in Verzug ist sowie bei Zahlungseinstellung des Kunden, Insolvenzeröffnung über sein Vermögen. In der bloßen Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Haben wir dem Kunden zur Erfüllung seiner Vertragspflichten eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Vertragsleistung abgelehnt werde, so trägt der Kunde sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zuzüglich der Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweisen. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten oder sonstiger Forderungen.

8.5 Bei Verbindung der Vorbehaltsware durch den Kunden mit beweglichen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Gegenstände zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude, stehen uns, neben vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen gegen den Kunden, sämtliche daraus entstehenden Ansprüche des Kunden gegen den Eigentümer zu, die der Kunde schon jetzt an uns abtritt.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

9.2 Für einen Mangel der von uns gelieferten Sache haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgend in Ziff. 9.4 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgend in Ziff. 9.4 geregelten Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

9.4 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden und ebenso für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir jedoch nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

9.5 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

9.6 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung von neuen Sachen und/oder sonstigen Leistungen 2 Jahre, bei der Lieferung von Akkus oder gebrauchten Sachen 1 Jahr, jeweils gerechnet ab Gefahrübergang. Ist der Kunde kein Verbraucher, so gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr ab Gefahrübergang. Die vorstehenden Gewährleistungsfristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

10. Zusätzliche Regelungen für Aufzüge, Lifte und Umbauten

10.1 Die unserem Ausführungsvorschlag beigefügten technischen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen u.ä.) sowie Angaben über Maße, Gewichte, Leistungen, Kraftbedarf, Betriebskosten oder ähnliches sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

10.2 Wir führen die Anlage oder Baumaßnahme unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und nach den Werksvorgaben des jeweiligen Herstellers und entsprechend den zum Zeitpunkt der Auftragsausführung geltenden Richtlinien aus.

10.3 Projektzeichnungen und von uns gefertigte sonstige Projektunterlagen darf der Kunde ohne unser schriftliches Einverständnis nicht anderweitig verwenden.

10.4 Bei Zustandekommen des Vertrages haben wir Anspruch darauf, dass der Kunde uns vor Beginn unserer Lieferungen und Leistungen die ihm vorgelegten Pläne unterschriftlich genehmigt, es sei denn, die Pläne wären nicht genehmigungsfähig.

10.5 Ausdrücklich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht bevor der Kunde seinen etwaigen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist, insbesondere eine etwa vereinbarte Anzahlung geleistet und die von uns vorgelegten Pläne genehmigt hat. Ist statt einer Frist ein Termin vereinbart, so gelten diese Regelungen entsprechend mit der Maßgabe, dass sich bei Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden herrühren, entsprechend verschiebt.

10.6 Der Vertragspreis umfasst mangels besonderer Vereinbarung nicht die Gebühren für die TÜV-Vorprüfung und TÜV-Endabnahme sowie Gebühren für etwaige sonstige behördliche Abnahmen.

10.7 Wir haben Anspruch auf förmliche Endabnahme. Der Kunde kann die Abnahme wegen Beanstandungen, welche die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen, nicht verweigern.

11. Zusätzliche Regelungen für Geschäfte über unseren Internetshop

11.1 Angebot und Vertragsschluss: Unsere Online-Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden für dessen gewerblichen oder freiberuflichen Bedarf dar, bei uns Waren zu bestellen. Durch Bestellung gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot ab. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Arbeitstagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform anzunehmen. Bei fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

11.2 Preise und Zahlungsbedingungen: Alle angegebenen Preise einschließlich derjenigen für Verpackung und Versand gelten nur innerhalb Deutschlands. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preis. Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden alle Zahlungen per Nachnahme erhoben; die Nachnahmekosten trägt der Kunde.

11.3 Lieferungen: Wird der Kunde bei der Auslieferung in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr an Werktagen nicht angetroffen noch das Paket innerhalb von 7 Werktagen bei der Poststelle abgeholt, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

11.4 Shopping-Accounts: Wir richten für jeden Benutzer unseres Onlineshops einen passwortgeschützten direkten Zugang für Bestellungen im Shop ein. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Für die missbräuchliche Verwendung seines Passwortes haftet der Kunde.

11.5 Haftung: Wir betreiben die Homepage www.agesa.de und die Internetshops reha.agesa.info sowie shop.agesa.info gemeinsam mit unseren Schwesterunternehmen mit höchst möglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit gestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt. Wir haften nicht für verlinkte oder verknüpfte Internetseiten, deren inhaltliche Gestaltung nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt. Deshalb distanzieren wir uns hier ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten oder verknüpften Seiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher Art dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung verweist. Wir haften weder für die vollständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems noch für technische und elektronische Fehler während eines Verkaufsvorganges; dies gilt insbesondere für die Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

11.6 Urheberrecht: Alle auf unseren Internetseiten dargestellten Informationen, Bilder, Logos, unterliegen unserem Urheberrecht. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürften diese auch nicht auszugsweise kopiert oder verarbeitet oder bearbeitet oder sonst wie weiterverwendet werden.

12. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel

12.1 Einheitlicher Erfüllungsort für alle unsere Vertragsbeziehungen mit Kunden ist Saarbrücken.

12.2 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte in Saarbrücken ausschließlich zuständig, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich sein, so wird die Wirksamkeit der Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: 20.06.2022