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4000,- € Zuschuss von der Pflegekasse

18.12.2014

Zuschussmöglichkeit für Wohnumfeldverbesserungen durch Treppenliftmaßnahmen.

Für die Anschaffung eines Treppenliftes, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten zum 01.01.2015 angepasst.

Es besteht nun, nach § 40 Absatz 4 SGB XI, die Möglichkeit einen Zuschuss bis zur Höchstgrenze von 4.000,- € zu beantragen. Bis zum 31.12.2014 waren dies lediglich 2557,- €

Voraussetzung ist die Gewährung einer Pflegestufe. Unsere Mitarbeiter beraten Sie hierzu gerne.

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