18.12.2014
Für die Anschaffung eines Treppenliftes, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten zum 01.01.2015 angepasst.
Es besteht nun, nach § 40 Absatz 4 SGB XI, die Möglichkeit einen Zuschuss bis zur Höchstgrenze von 4.000,- € zu beantragen. Bis zum 31.12.2014 waren dies lediglich 2557,- €
Voraussetzung ist die Gewährung einer Pflegestufe. Unsere Mitarbeiter beraten Sie hierzu gerne.