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Finanzierungshilfe

Ein Treppenlift ist ganz schön praktisch,
aber auch ziemlich teuer?

Zuschüsse können aus verschiedenen Quellen beantragt werden:

als Pflegebedürftiger aus der Pflegeversicherung
als Unfallgeschädigter aus Ansprüchen gegenüber der Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall), des Versorgungs-
amtes oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden

Diese Zuschüsse müssen unbedingt vor dem Kauf beantragt werden!

Zuschuss aus der Pflegeversicherung

Treppenlifte stellen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes dar, die durch eine Fördermaßnahme durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse bezuschusst werden können.

Dazu zählen auch die Umbaumaßnahmen, die beim Einbau von einem Treppenlift notwendig werden könnten.

Wichtig für die Förderung ist ein anerkannter Pflegegrad durch die Versicherung. Bevor Sie einen Lift kaufen, gilt es im Vorfeld die Krankenkasse zu kontaktieren, um über den medizinischen Dienst eine Einstufung in eine der Pflegegrade (ehemals Pflegestufen) vorzunehmen. Daraufhin kann ein Treppenlift mit bis zu 4.000€ bezuschusst werden. Der Zuschuss gilt für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme pro Person. Ein Ehepaar mit jeweils vorliegendem Pflegegrad erhält somit einen Zuschuss von bis zu 8.000€. Diese Förderung kann bis zu 16.000€ betragen, wenn entsprechend viele Personen betroffen sind.

Finanzierung eines Treppenliftes bei Unfall

Wird ein Lift aufgrund eines Unfalles benötigt, wird er häufig voll finanziert.

Bei Unfallgeschädigten kommen die Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten) oder bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung in Frage.

Bei Kriegsopfer und bei Wehrdienstverletzungen können sie sich an die Hauptfürsorgestelle, den Landesverband bzw. den Verband der Kriegsversehrten wenden.

Wenn ein Lift zum Erhalt der Arbeitskraft beiträgt, ist das Arbeitsamt der richtige Ansprechpartner.

KFW-Zuschuss

Seit Oktober 2014 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ wieder eine Zuschussvariante aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) an. Wer also in seinem Wohnraum durch einen Umbau Barrieren reduziert und dadurch eine „altersgerechte“ Wohnsituation schafft, kann dafür den KfW-Zuschuss beantragen.

Pro Wohneinheit werden 10 % (bis zu € 5.000,–) der förderfähigen Investitionskosten übernommen.

Den Zuschuss können private Eigentümer von Wohnimmobilien, Wohnungsgenossenschaften und Mieter beantragen, die Barrieren reduzieren möchten. Ebenso sind Ersterwerber einer altersgerecht umgebauten Immobilie förderberechtigt.

Die Antragsstellung erfolgt bei der KfW. Bei der Beantragung des Zuschusses ist darauf zu achten, dass diese immer vor dem Start der Umbaumaßnahme erfolgt.

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Finanzierung durch den Vermieter

Oftmals besteht die Möglichkeit, dass der Einbau eines Treppenliftes durch den Vermieter finanziert wird und über eine Erhöhung der Miete im gesetzlich zulässigen Rahmen refinanziert wird.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für die Anschaffung eines Liftes können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag können die Aufwendungen für einen Plattformlift als "Außergewöhnliche Belastung" berücksichtigt werden. Als „Außergewöhnliche Belastung“ gelten Krankheitskosten, wie Medikamente, Fahrt – und Arztkosten, die ein zumutbares Maß überschreiten. Wie viel dem Einzelnen dabei zumutbar ist, hängt von seinem Einkommen ab.

Die Steuerersparnis richtet sich individuell nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen. Ein steuerlicher Abzug ist auch dann möglich, wenn ein Zuschuss der Pflegeversicherung bewilligt wurde.

Beratung vor Ort

Grundsätzlich sollte man sich vor Ort beraten lassen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles und kostenloses Angebot.

Lebensqualität, ersparter Umzug und Verbleiben in der gewohnten Umgebung und dem gewohnten sozialen Umfeld sind auch wichtige Argumente, die bei einer Entscheidung für einen Treppenlift berücksichtigt werden sollten.

Mehr Informationen unter Telefon 06898-93398-0
oder senden Sie uns eine Nachricht per Email an info@agesa.de, wir rufen Sie gerne zurück.